Fragen an Euch als zukünftige Pächter
Uns ist wichtig, dass das Grundstück in gute Hände kommt und dass Ihr Euch dort wohlfühlt. Gleichzeitig gibt es aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet einige Besonderheiten.
Mit den folgenden Fragen möchten wir deshalb herausfinden, ob Eure Vorstellungen und die Gegebenheiten des Grundstücks gut zusammenpassen.
| Pos. | Leistung | Auswahl |
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1
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Sind Sie eher an einer Pacht oder einem Kauf des Grundstücks interessiert ?
Wenn Sie das Grundstück sowohl pachten, als auch an einem Kauf Interesse haben, sind wir gerne bereit auch darüber mit Ihnen zu verhandeln.
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Ist Ihnen bewusst, dass das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt?
Der Regeln des Landschaftsschutzes sind beschränkend. Es nicht alles erlaubt, was man z.B. Zuhause im heimischen Garten machen darf.
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3
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Sind Sie bereit, das Grundstück regelmäßig zu pflegen und die im Pachtvertrag vorgesehenen Arbeiten dauerhaft zu übernehmen?
Es sind regelmäßige Arbeiten zur Instandhaltung des Grundstücks und der Zufahrt zu erledigen. Seid Euch bewusst, dass Ihr dort auch Arbeiten auszuführen habt.
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4
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Haben Sie Hunde oder andere Tiere, die Sie auf das Grundstück mitbringen würden?
Es sind keine Zäune erlaubt im Landschaftsschutz zur Sicherstellung, dass Wildtiere das Grundstrück auf Ihren Wegen durchlaufen können und Ihre Hunde o.a. könnten auf die Pirsch gehen oder weglaufen.
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5
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Sind Sie sich bewusst, dass es auf dem Grundstück keinen Strom, fliessendes Wasser oder ein WC gibt?
Strom muss via Solar erzeugt werden, fliessendes Wasser gibt es über eine Handpumpe (muss reaktiviert werden), WCs gibt es in ca. 500m Entfernung.
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Planen Sie bauliche oder sonstige Veränderungen auf dem Grundstück?
Im Landschaftsschutz sind keine Tinyhouses oder größere Hütten etc. erlaubt. Wir stellen dem Pächter eine kleine Hütte auf das Grundstück zur Nutzung und Lagerung von Kleingerätschaften etc.
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7
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Planen Sie, Gegenstände, Geräte, Materialien oder andere Dinge dauerhaft auf dem Grundstück aufzustellen oder zu lagern?
Unrat, Müll oder sonstige Hinterlassenschaften sind strengstens verboten im Landschaftsschutz. Eine Entsorgung ist Vorraussetzung zur Nutzung des Grundstücks. Dinge zur Erhaltung können im Schuppen aber gelagert werden, wie z.B. ein Rasenmäher, Stühle, ein Grill etc. ...
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8
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Planen Sie, auf dem Grundstück etwas anzupflanzen oder bestehende Pflanzen, Bäume oder Bereiche zu verändern?
Grundsätzlich ist es im Rahmen zur Erhaltung des Grundstücks geduldet anzupflanzen, wenn es sich um Pflanzen handelt, die in dieser Gegend vorkommen. Es muss aber alles im Rahmen bleiben. Keine Heckenanpflanzungen oder Naturzäune etc. ... die Wildtiere brauchen freien Zugang.
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Wie häufig planen Sie ungefähr, das Grundstück zu besuchen und nutzen?
Eine grundsätzliche Frage um festzustellen, wie oft wir damit rechnen können, dass sich der Pächter um das Grundstück kümmert.
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Gibt es etwas, dass Ihnen bei der Nutzung des Grundstücks besonders wichtig ist und dass wir als Verpächter wissen sollten?
Schreiben Sie uns, was Ihnen wichtig ist.
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Gibt es von Eurer Seite noch Fragen oder Punkte, die Ihr vor Abschluss des Pachtvertrages klären möchtet?
Wenn ja, was?
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